Optimierung des Aufsichtsrats-Berichtswesens/ Beirats-Berichtswesens

Für eine effiziente und adäquate Durchführung seiner Aufgaben ist der Aufsichtsrat auf eine entsprechende Informationsversorgung aus dem Unternehmen insbesondere durch den Vorstand angewiesen. Nach § 107 Abs. 3 S. 2 AktG liegt eine der Aufgaben in der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements, des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung. Der Deutsche Corporate Governance Kodex sieht die Informationsversorgung des Aufsichtsrats als eine gemeinsame Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat. Oft liegen hier noch ungenutzte Verbesserungsmöglichkeiten. Typische Kriterien für eine Untersuchung sind Informationsbeschaffung und Informationsnutzung, Herkunft der Information, Kommunikationsmedien, Kommunikationswege, Qualität und Detailgrad der Information, Frequenz und Zeitbedarf, Berichtsprozesse etc.

 

Unser Angebot umfasst eine Vielzahl von Leistungen von der Analyse der Informationsversorgung des Aufsichtsrats (fachlich, prozessual, datentechnisch) über die Identifikation von Lücken und Ableitung von Handlungsempfehlungen sowie Verbesserungsmaßnahmen bis zur Beratung bei der Konzeption eines Informations-Cockpits bzw. einer Standard-Berichterstattung und anschließenden Begleitung der Umsetzung.


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