Effizienzprüfung des Aufsichtsrats /Beirats
Ziffer 5.6. des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) empfiehlt dem Aufsichtsrat regelmäßig eine Prüfung der Effizienz seiner Tätigkeit durchzuführen. Neben dem Gesamtaufsichtsrat sollten auch einzelne Ausschüsse, insbesondere der Prüfungsausschuss als eine zentrale Komponente der Binnenorganisation des Aufsichtsrats, sowie auch das einzelne Aufsichtsratsmitglied bei einer derartigen Überprüfung einbezogen werden. Art und Umfang sind im Kodex nicht detailliert geregelt. In der Praxis bewährt hat sich die Verwendung von individuell konzipierten Checklisten, auf deren Basis zunächst eine Selbstevaluation durchgeführt wird. Ausgehend von einer Systematisierung nach Strukturen, Prozessen/Daten und Personen sind typische Analysebereiche die Berichterstattung und Informationsversorgung, die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bzw. der Ausschüsse, die Auswahl und Qualifikation der Mitglieder, die interne Kommunikation im Aufsichtsrat sowie Sitzungsfrequenz und –ablauf und organisatorische Aspekte. Analoge Analysen und Überlegungen lassen sich auf Beiräte übertragen.
Die (regelmäßige) Effizienzprüfung dient dem Nachweis der adäquat wahrgenommenen Verantwortung des Aufsichtsrats/Beirats. Die Ergebnisse und die hieraus ableitbaren Empfehlungen und Maßnahmen bieten einen erheblichen Nutzen für die Durchführung der Überwachungstätigkeit im Plenum oder in den Ausschüssen sowie für die Verbesserung der Effizienz.