Aufsichtsratsmandatierung, Beiratsmandatierung, Finanzexperte
Die Anforderungen an die Qualität der Aufsichtsrats-/Beirats-Tätigkeit steigen, rechtliche Rahmenbedingungen werden komplexer. Dies schlägt sich auch in den Anforderungen an die Besetzung und Qualifikation der Mitglieder nieder, welche im Rahmen der Selbstorganisation des Gremiums zu beachten sind.
Anforderungen an die Qualifikation des Aufsichtsrats ergeben sich aus dem Aktiengesetz, branchenspezifischen Spezialgesetzen sowie dem Deutschen Corporate Governance Kodex, beispielsweise bezüglich Finanzexperten, Prüfungsausschuss etc. Diese Überlegungen sind auf Beiräte analog übertragbar.
Jeder AR/Beirats-Vorsitzende sollte überprüfen, ob zur Erfüllung der Anforderungen die Mitglieder insgesamt über ausreichende Kenntnisse und fachliche Erfahrungen verfügen oder ggf. know-how von außen eingebracht werden muss. Dies gilt insbesondere in kleineren Gremien. Ebenso ist im Rahmen des Managements der Aufsichtsratszusammensetzung auf eine frühzeitige „Nachfolgeplanung“ zu achten. Zudem ist abzuwägen, ob eine getroffene Auswahl einer gerichtlichen Überprüfung voraussichtlich stand hält.
Wir bieten Ihnen die Übernahme von Aufsichtsrats- bzw. Beiratsmandanten insbesondere zur Erfüllung der Anforderungen an die fachliche Expertise an.
Die Mitarbeiter der axis-Beratungsgruppe verfügen als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und/oder Rechtsanwälte über langjährige Erfahrungen in den unterschiedlichsten betriebswirtschaftlichen, steuerlichen oder juristischen Themenstellungen. Eine Reihe der Partner bzw. Geschäftsführer der axis-Beratungsgruppe nimmt bereits derartige Gremienmandate wahr.